23.02.2022 - 4.7 Anpassung Hundeverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Datum:
- Mi, 23.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wardecki erläutert nochmal die Beschlussverfolgung.
Anschließend wird die Beschlussfassung wie folgt geändert:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, in der Vor- und Nachsaison vom 01.10.– 30.04. dürfen Hunde am gesamten Strand ohne Leine laufen. Dies aber vorerst für 1 Jahr. An den ausgewiesenen Hundestränden dürfen Hunde das ganze Jahr ohne Leine freilaufen.
Auf der Dünenpromenade sowie im Ort gilt eine generelle, ganzjährige Leinenpflicht.