Beschlussvorlage - BV/12/22/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage
hier: Grundsatzbeschluss zum städtebaulichen Konzept mit Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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25.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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24.02.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den Bebauungsplan Nr. 36.1 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Welcome-Center, Infrastruktur und zur Regelung des ruhenden Verkehrs auf.
Unter Berücksichtigung des Konzeptes für den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ostseebad Boltenhagen „Standortbewertung zum Sportplatz“ werden die Planziele geprüft.
Grundlage für die Erörterung der Veränderung von Zielsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 36.1 ist die genannte „Standortbewertung zum Sportplatz“ vom 23.11.2020. In diesem Konzept wurden bereits 2 Standorte für die Errichtung der Feuerwehr betrachtet. Favorisiert wurde in dem Konzept der Standort innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36.1. Es handelt sich um den Standort II „West“ gemäß Konzept. Der Standort II „West“ wurde als günstigster Standort bewertet. Als Grundlage für die Flächeninanspruchnahme werden die Flächen der SO2-Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 36.1 genutzt. Um für die Zukunft Flächenerweiterungen zu ermöglichen, wurde dort empfohlen, 16 m in westliche Richtung zusätzlich in Anspruch zu nehmen. Dies hätte Auswirkungen auf die Flächen des bisher festgesetzten Parkplatzes/ Parkdecks. Zu Ungunsten des Parkplatzes bzw. der Parkdeckfläche würden Flächenerweiterungen für die Feuerwehr ermöglicht.
In diesem Zusammenhang wäre zu überprüfen, ob mit einer Veränderung für die Fläche des Parkplatzes eine Optimierung dahingehend erfolgt, dass zumindest 4 Stellplatzreihen innerhalb der Parkplatz-/ Parkdeckfläche ermöglicht werden. Dies ist damit verbunden, dass eine Reduzierung des Gebietes SO1 erforderlich würde, nach überschlägiger Überprüfung zumindest in einer Breite von durchschnittlich ca. 8 m.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36.1 wurden auf ihre Anwendbarkeit überprüft. Für die Feuerwehr ist eine Fläche für Gemeinbedarf festzusetzen; Nutzungszweck "Feuerwehr". Die Festsetzungen sind variabel und mit größtmöglichem Spielraum in Bezug auf die überbaubare Fläche vorgesehen.
Als Mindestfestsetzung wird unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten auf die Höhenfestsetzung orientiert. Die Höhenfestsetzung wird als sinnvoll erachtet und unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes - wie auch im bisherigen Bebauungsplan - mit maximal 2 Vollgeschossen empfohlen.
Auf weitergehende Festsetzungen, wie zum Beispiel zum Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Flächen für Nebenanlagen etc., könnte verzichtet werden.
Die Auswirkungen einer zulässigen Erweiterung und Entwicklungsfläche/ Reservefläche für die Feuerwehr wurden in Bezug auf die Parkplatzsituation überprüft. Wenn lediglich eine Reduzierung der Parkplatzfläche erfolgt, würden anstelle der bisher bilanzierten ca. 180 Parkplätze noch ca. 125 Parkplätze realisiert werden können.
Wenn es zu einer Verschiebung und einer Inanspruchnahme von Flächen des SO1- Gebietes für die Herrichtung des Parkdecks kommt, könnten etwa 148 Parkplätze errichtet werden.
Bei Betrachtung des Standortkonzeptes für die Feuerwehr würden bei beiden betrachteten Standorten, Standort I „Ost“ und Standort II „West“, Flächen für Infrastruktur verloren gehen.
Es zeichnet sich ab, dass andere Flächen für die Unterbringung touristischer Infrastruktur durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Anspruch zu nehmen sind (siehe „Standortbewertung zum Sportplatz“).
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Unter Berücksichtigung der „Standortbewertung zum Sportplatz“ im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36.1 der Standort für eine Feuerwehr auf einer Fläche für Gemeinbedarf auf den bisher festgesetzten SO2-Gebieten beschlossen.
- Um Erweiterungsmöglichkeiten für die Feuerwehr zuzulassen, werden Flächen des geplanten Parkplatzes/ Parkdecks in einer Breite von ca. 16 m in Anspruch genommen.
- Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Reduzierung der Parkplatzfläche/ Parkdeckfläche ist eine Kompensation des Verlustes an Parkplätzen durch Inanspruchnahme von Teilflächen aus dem Gebiet SO1 vorgesehen; mindestens in einer Breite von durchschnittlich ca. 8 m.
- Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortbewertung für die Feuerwehr ist ein entsprechendes Gutachten zum Schallschutz einzuholen und als Grundlage des Entwurfsbeschlusses zu machen.
- Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird entweder in östliche Richtung oder in westliche Richtung abgesichert. Die Maßnahmen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers werden bis zum Entwurfsbeschluss festgelegt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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39,5 MB
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