25.01.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gemeinde Ostseebad B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt und geht anschließend auf die Fragen der Ausschussmitglieder ein.

Dabei werden verschiedene Möglichkeiten und Optionen der Parkdeckgestaltung und der begrenzten Parkdeckhöhe, die die Höhe des geplanten FW- Gebäudes nicht überschreiten soll, angesprochen.

Auf eine voraussichtlich nicht ausreichende Menge an Stellplätzen wird hingewiesen.

Des Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass zum Entwurfsentschluss rechtliche Klarheit zum Baurecht auf dem benachbarten Grundstück (§ 34 BauGB nach Rechtskraft B- Plan Nr. 36.1) vorhanden sein muss. Derzeitig erfolgt dazu eine baurechtliche Klärung durch die Kanzlei von RA Prof. Dr. Ewer.

Es findet ein reger Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern statt.

Als Hinweis wird weiter aufgenommen, zu überprüfen, ob bei der ursprünglichen Planung des FW- Gebäudes, 4 oder 5 Rolltore berücksichtigt wurden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt mit entsprechenden Hinweisen:

 

  1. Unter Berücksichtigung der „Standortbewertung zum Sportplatz“ im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrhauses in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36.1 der Standort für eine Feuerwehr auf einer Fläche für Gemeinbedarf auf den bisher festgesetzten SO2-Gebieten beschlossen.

 

  1. Um Erweiterungsmöglichkeiten für die Feuerwehr zuzulassen, werden Flächen des geplanten Parkplatzes/ Parkdecks in einer Breite von ca. 16 m in Anspruch genommen.

 

  1. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Reduzierung der Parkplatzfläche/ Parkdeckfläche ist eine Kompensation des Verlustes an Parkplätzen durch Inanspruchnahme von Teilflächen aus dem Gebiet SO1 vorgesehen; mindestens in einer Breite von durchschnittlich ca. 8 m.

 

  1. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortbewertung für die Feuerwehr ist ein entsprechendes Gutachten zum Schallschutz einzuholen und als Grundlage des Entwurfsbeschlusses zu machen.

 

  1. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird entweder in östliche Richtung oder in westliche Richtung abgesichert. Die Maßnahmen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers werden bis zum Entwurfsbeschluss festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage