Beschlussvorlage - BV/04/21/086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Antrag eines Eigentümers in Groß Schwansee zur Errichtung eines Schwalbenhotels liegt vor.

Da das Grundstück des Antragstellers zu klein ist, wird um Zustimmung der Gemeinde zur Errichtung eines Schwalbenhotels auf der gemeindeeigenen Grünfläche am Ahornweg (Flurstück 447/2, Flur 1, Gemarkung Groß Schwansee) gebeten. Das Luftbild liegt als Anlage bei, ebenso ein Bild von einem Schwalbenhotel.

 

Der Antragsteller plant das Schwalbenhotel mit Unterstützung von Fördermitteln zu finanzieren. Nach telefonischer Aussage soll die Gemeinde von Kosten für die Errichtung freigehalten werden. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde würde seitens des Antragstellers natürlich auch begrüßt werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, der Errichtung eines Schwalbenhotels auf dem Flurstück 447/2 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Schwansee grundsätzlich zuzustimmen.

 

Vor der tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens sind notwendige Abstimmungen zu Rechten, Pflichten und Kosten hinsichtlich der Errichtung und Unterhaltung zu treffen und vertraglich festzuhalten.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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