Beschlussvorlage - MV/12/21/132-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In einem dritten und letzten Abschnitt soll die verbleibende Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Zum überwiegenden Teil betrifft es die Beleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf. Insgesamt sollen 346 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.

Auch in diesem Abschnitt soll die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe erfolgen.

Zur Finanzierung sollen gem. Beschluss aus 2013 Fördermittel eingeworben werden.

Infrage kommt nach wie vor eine Zuwendung gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen, allerdings ist jetzt nur noch eine verminderte Förderung möglich.

Die Fördersätze wurden mit Stand 21.11.2019 angepasst. Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für LED-Straßenbeleuchtung mit Antragseingang ab dem 21.11.2019 beträgt die Förderung nur noch 25 %.

Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt unverändert zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative Projekte finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.

 

Der dritte Abschnitt ist mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 343.874,00 EUR veranschlagt,

 

Am 06.04.2020 ging der Förderantrag für den 3. Bauabschnitt beim LFI M-V ein.

 

Es liegt noch kein Bescheid vor.

Auf wiederholte Nachfrage teilte am 04.10.2021 das LFI M-V mit, dass sich an der Mittelsituation nichts geändert, sodass in sehr naher Zukunft keine Aussicht auf Erfolg gegeben werden kann.

 

Ursprünglich ging das LFI M-V davon aus, dass weitere Haushaltsmittel von anderen Programmen zur Verfügung stehen würden. Zwischenzeitlich ist aber mitgeteilt worden, dass auch hier mit keinem Mitteleingang gerechnet werden kann. Das LFI M-V wartet nun bis zum Beginn der nächsten Förderperiode darauf, dass nicht abgerufene bewilligte Mittel zurückfließen. Wann die benötigte Höhe für das Vorhaben von Boltenhagen erreicht ist, kann leider nicht abgeschätzt werden.

 

Am 14.05.2020 wurden beim Projektträger Jülich (PTJ) Bundesmittel Klimaschutz beantragt.

Der PTJ Bescheid wurde am 20.10.2020 erlassen in Höhe von 43.303,00 EUR.

Der Bewilligungszeitraum endet am 31.10.2021.

 

Finanzierung:

potentielle  Endabrechnung:   Gesamt-Ausgaben:  343.874,00EUR
          Klimaschutz FM:    85.968,50EUR
     PTJ:                          43.303,00EUR 
         Eigenanteil            214.602,50 EUR

 

Da nicht absehbar ist wann die Klimaschutz Fördermittel ausgereicht werden, schlägt die Verwaltung vor, die PTJ Mittel für 2022 neu zu beantragen. Eine PTJ Mittelübertragung nach 2022 ist nicht möglich.

 

Da kein Rechtsanspruch weder auf Klimaschutz- noch PTJ Fördermittel besteht, könnte sich die Gemeinde dafür aussprechen auch ohne eine Förderung den 3. Bauabschnitt LED Ümrüstung umzusetzen. Dies hätte den Vorteil, dass die Durchführung zeitnah erfolgen könnte, ansonsten muss auf die Zuweisung von Fördermitteln gewartet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für das Vorhaben Umrüstung der Starßenbeleuchtung auf LED Technik 3. Bauabschnitt Folgendes:

1. Der Klimaschutz Förderantrag wird aufrechterhalten

2. Die PTJ Fördermittel werden für das Haushaltsjahr 2022 neu beantragt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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