Beschlussvorlage - BV/05/21/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Grevesmühlen Bebauungsplan Nr. 39 „Zum Sägewerk“
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB Benachrichtigung vom Verfahren gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung)
hier: Stellungnahme Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in der Sitzung am 19.05.2014 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 39 mit der Gebietsbezeichnung "Zum Sägewerk " aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Zum Sägewerk“ der Stadt Grevesmühlen
einschließlich der Begründungen wurde von der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen in
der Sitzung am 29.10.2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Zum Sägewerk“ befindet sich südlich des
Bahngleises der Stadt Grevesmühlen. Begrenzt wird er im Norden durch den Bahndamm,
südlich durch die Gärten der Wohnbebauung entlang der Burdenowstraße, im Westen durch
Grünflächen sowie im Osten durch die Rehnaer Straße (L2). Der Plangeltungsbereich besitzt
eine Flächengröße von ca. 9,3 ha (s. anliegenden Übersichtsplan).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für die Flächen des
ehemaligen Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze
des Geltungsbereiches und für die Sicherung bestehender Gewerbebetriebe geschaffen
werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 wurde vom 19.11.2019 bis zum 19.12.2019
öffentlich ausgelegt, parallel wurden die Behörden beteiligt. Eine erneute öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden erfolgten vom 04.05.2020 bis zum 15.06.2020.
Nach Durchführung einer zweiten Auslegung und Beteiligung ergab sich weiterer
Überarbeitungsbedarf bezüglich immissionstechnischer Belange.
Die konkreten Inhalte der Planung sind der Anlage zu entnehmen.
Da die restlichen Anlagen sehr umfangreich sind, bitte ich Sie sich diese bei Bedarf unter folgendem Link downzuloaden: Öffentliche Auslegungen - Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen (grevesmuehlen.eu).
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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30,7 MB
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