Mitteilungsvorlage - MV/12/21/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im gesamten Gemeindegebiet
hier: Sachstandsmitteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Anhörung
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02.09.2021
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Sachverhalt
GV-Beschluss 13/7943 – vom 18.12.2013 TOP 9 - „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten
für die Realisierung der Baumaßnahme soll ein Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) gestellt werden
die Investitionskosten sind in den Haushalt 2014 einzustellen und zur Deckung des Eigenanteils soll ein kfw-Kredit beantragt werden.
Die Kosten für die Umrüstung im gesamten Gemeindegebiet beliefen sich auf 1 Million Euro.
Im Januar 2014 wurde der Förderantrag über rd. 1 Million Euro beim LFI M-V eingereicht.
Im Haushalt 2015 wurden planmäßig 1 Million EUR eingestellt.
Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes mussten Kosten reduziert werden.
(GV-Beschluss 14/8445 – vom 27.11.2014 TOP 6 „HH-Sicherungskonzept“ – Reduzierung der Kosten für Straßenbeleuchtung auf LED Technik)
Die Umrüstung soll in Etappen/Bauabschnitten erfolgen.
Mit Schreiben vom 28.11.2014 teilte das LFI M-V, dass eine neue Förderrichtlinie erlassen wurde.
Mit Schreiben vom 09.12.2014 teilte die Gemeinde dem LFI M-V mit,
- dass die Gemeinde nach wie vor großes Interesse an der Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf LED-Technik hat und
- dass der bestehende Antrag entsprechend den Anforderungen der neu erlassenen Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen überarbeitet wird.
Mit der Mitteilungsvorlage 14/9050 – vom 08.01.2015 TOP 14 „neue Klimaschutzförder-richtlinie MV“ wurde die Gemeindevertretung über folgenden Sachverhalt informiert:
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.
Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.
Basierend auf der vorgenannten Mitteilungsvorlage wurde folgender Beschluss gefasst:
GV-Beschluss 14/9069 – vom 08.01.2015 TOP 15 - „Einwerbung von Fördermitteln“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) werden Fördermittel entsprechend der KliFöKommRL M-V beantragt.
Für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) wird beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) ein fachspezifisches Ingenieurbüro für Elektro- und Lichttechnik zu beauftragen.
GV-Beschluss 15/9275 – vom 02.03.2015 TOP 10 - „Beauftragung von Ing.-leistungen für LED“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- das Ing.büro XX mit den LHP 1 bis 9 der HOAI 2013 zu beauftragen,
- die leistungsphasenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der Fördermittel,
- die Umrüstung auf LED Technik erfolgt entsprechend der Festlegungen der Abschnittsbildung/Prioritätenliste.
Anmerkung: Es wurde der 1. Bauabschnitt festgelegt.
B A U A B S C H N I T T 1
Am 31.03.2015 ging der für den 1. Bauabschnitt geänderte Klimaschutz-Förderantrag aus Januar 2014 beim LFI M-V ein.
Die Klimaschutz-Fördermittel wurden durch Bescheid vom 20.04.2016 ausgereicht.
Am 13.08.2015 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.
Vergaberatssitzung am 14.10.2015 hat den Antrag positiv votiert.
Kofihilfe-Bescheid wurde am 20.06.2016 erlassen.
GV-Beschluss 16/10438 – vom 15.09.2016 TOP 19 - Festlegung der Leuchtenköpfe im 1. Bauabschnitt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen des 1. Bauabschnittes folgende Leuchtenkopftypen zu verwenden:
Typ 1 Tarnewitzer Chaussee, Rallenweg/Spielplatz Mastaufsatzleuchte hängend,
Typ RETRO, Leipziger Leuchten
Typ 3 Mariannenweg, Parkplatz Mariannenweg, Mastaufsatzleuchte-Pilzleuchte
Schwarzer Weg Typ Eva II, Leipziger Leuchten
Typ 5 Strandpromenade, Albin Köbis Siedlung, Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
Seestraße, Rallenweg, Rabenweg, Typ Otto, Leipziger Leuchten
Schwanenweg
Typ 52 Mittelpromenade, Brückenvorplatz Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
zweiarmig, Typ Otto,
Leipziger Leuchten
Typ 54 Brückenvorplatz Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
vierarmig, Typ Otto, Leipziger
Leuchten
Typ 6 Mittelpromenade, Seestraße Mastaufsatzleuchte,
Typ Dieter VI, Leipziger Leuchten
Zusammenfassung 1. Bauabschnitt
– Umrüstung von 420 Lichtpunkten
- Durchführungszeitraum: 20.04.2016 bis 30.06.2017
Finanzierung:
geänderter Klimaschutz FM-Antrag -eingegangen am 31.03.2015
Klimaschutz FM-Bescheid vom 20.04.2016 KLK-15-0050 50 % Zuschuss
Kofihilfe Antrag vom 13.08.2015
Kofihilfe Bescheid vom 20.06.2016 23/2016 132.458,90 EUR
>> Endabrechnung: Gesamt-Ausgaben: 307.162,83 EUR
Klimaschutz FM: 153.581,42 EUR
Kofihilfe: 132.458,90 EUR
Eigenanteil 21.122,51 EUR
Haushalt
HH-Stelle 54103.09100000.035 2013 Ansatz: 0 EUR
(investiv) 2014 Ansatz: 0 EUR
2015 Ansatz: 1.000.000 EUR
aber: HH-Sicherungskonzept
2016 Ansatz: 0 EUR
Übertrag aus 2015: 400.000 EUR
2017 Ansatz: 0 EUR
Übertrag aus 2016: 400.000 EUR
Ausgaben: 307.162,83 EUR
In einem ersten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung (420 Lichtpunkte) von der Tarnewitzer Chaussee an bis zur Seebrücke – also: Tarnewitzer Chaussee, Ostseeallee, Mittelpromenade, Strandpromenade, Mariannenweg, Schwarzer Weg, Albin-Köbis-Siedlung, fast alle Verbindungswege zwischen Ostseeallee–Mittelpromenade– Strandpromenade auf LED-Technik umgerüstet.
Die Umrüstung erfolgte entweder durch den Einsatz eines sogen. Umrüstsatzes (Austausch des Lampeneinsatzes) oder durch die Auswechselung des kompletten Laternen-/Leuchtenkopfes. Der Leuchtenkopf muss immer dann komplett ausgewechselt werden, wenn es für den Laternentyp keine Umrüstsätze gibt.
Das Ostseebad erhielt 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen. Damit werden Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gefördert.
Zusätzlich zu der vorgenannten Förderung erhielt die Gemeinde noch eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums M-V.
B A U A B S C H N I T T 2
Am 22.02.2018 ging der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt beim LFI M-V ein.
Die Klimaschutz-Fördermittel wurden durch Bescheid vom 07.12.2018 ausgereicht.
Am 25.07.2018 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.
Vergaberatssitzung am 23.10.2018 - keine positive Votierung
Es wurde somit keine Kofihilfe bewilligt.
Am 29.03.2018 wurden beim Projektträger Jülich (PTJ) Bundesmittel Klimaschutz beantragt.
Der PTJ Bescheid wurde am 12.12.2018 erlassen.
GV-Beschluss 16/10438-1 – vom 16.04.2019 TOP 15 – Festlegung der Leuchtenköpfe im 2. Bauabschnitt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 2. Bauabschnittes folgende Leuchtenkopftypen
bzw. Umrüstsätze zu verwenden:
LS 1. Tarnewitzer Straße Mastaufsatzleuchte hängend,
Typ RETRO, Leipziger Leuchten
LS 2. Ostseeallee bis Kreisel Weiße Wiek Mastaufsatzleuchte, Fa. SITECO
Umrüstsatz, SITECO
LS 3. Ostseeallee bis Kreisel Mecklenburger Allee, Mastaufsatzleuchte, Fa. SITECO
An der Weißen Wiek Umrüstsatz, SITECO
LS 4. Zum Hafen Mastaufsatzleuchte
Typ V3457, Vulkan
LS 5. Redewischer Straße, An den Wiesen, Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
Redewisch Ausbau, Häuslerei, Typ EVA II, Leipziger Leuchten
Tarnewitzer Straße
LS 6. Dünenweg, Redewischer Straße Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
Typ Otto V, Leipziger Leuchten
LS 7. Zum Hafen, Am Waldrand, Baltische Allee, Mastaufsatzleuchte, Fa. Vulkan
Mecklenburger Allee, Mecklenburger Promenade Umrüstsatz, Leipziger Leuchten
LS 8. Steiluferring Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
LS 9. Tarnewitzer Huk, Stadtweg Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
Zusammenfassung 2. Bauabschnitt
– Umrüstung von 400 Lichtpunkten
- Durchführungszeitraum: 07.12.2018 bis 31.12.2019
Finanzierung:
Klimaschutz FM-Antrag - eingegangen am 22.02.2018
Klimaschutz FM-Bescheid vom 07.12.2018 KLK-18-0012 50 % Zuschuss
Kofihilfe Antrag vom 25.07.2018 keine Bewilligung auf Vergaberatssitzung
am 23.10.2018
PTJ Antrag auf Bundesmittel vom 29.03.2018
PTJ Bescheid vom 12.12.2018 45.150 EUR
>> Endabrechnung: Gesamt-Ausgaben: 336.697,97 EUR
Klimaschutz FM: 163.968,30 EUR
PTJ: 45.150,50 EUR
Eigenanteil 127.579,17 EUR
Haushalt
HH-Stelle 54103.09100000.035 2018 Ansatz: 230.200 EUR
(investiv) 2019 Ansatz: 300.000 EUR
(kein Übertrag aus 2018)
HH-Stelle 54103.52338000.035 2019 Ansatz: 0 EUR
(Unterhaltung) Ausgaben: 352.750,77 EUR
(Verrechnung mit investivem Konto)
In dem zweiten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung in den Ortsteilen Redewisch und Tarnewitz (400 Lichtpunkte) auf LED-Technik umgerüstet.
Wie bereits im ersten Abschnitt erfolgte die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe.
Auch für dieses Vorhaben erhielt das Ostseebad eine Förderung in Höhe von 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen.
Eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums wurde aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens abgelehnt.
Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützte zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative dieses Projekt finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.
Mit Stand vom 21.11.2019 teilte das LFI M-V folgende rückwirkende Änderungen mit:
Somit war ab dem 21.11.2019 nur noch eine Förderung in Höhe von 25 % möglich. Diese Veränderung war nicht vorhersehbar.
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Am 06.04.2020 ging der Förderantrag für den 3. Bauabschnitt beim LFI M-V ein.
Es liegt noch kein Bescheid vor.
Am 24.04.2020 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.
Vergaberatssitzung am 30.06.2020 - keine positive Votierung
Es wurde somit keine Kofihilfe bewilligt.
Am 14.05.2020 wurden beim Projektträger Jülich (PTJ) Bundesmittel Klimaschutz beantragt.
Der PTJ Bescheid wurde am 20.10.2020 erlassen.
GV-Beschluss 16/10438-2 – vom 05.03.2020 – Festlegung der Leuchtenköpfe im 3. Bauabschnitt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
a) Die Straßenbeleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf gem. Leuchten-
buch soll auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme einer Zuwendung des Landes M-V aus
Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von
Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen mit den
aktuellen gültigen Fördersätzen.
Zusätzlich soll eine Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des
Bundesumweltministeriums (BMU) eingeworben werden
. Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen.
Die Mittel sind im Haushalt zur Verfügung zu stellen.
b) Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 3. Abschnittes sind folgende
Leuchtenkopftypen bzw. Umrüstsätze zu verwenden:
Leuchtensystem 1:
Fritz-Reuter-Weg, Kastanienallee, Ostseering, Mastaufsatzleuchte hängend,
Fr.-Engels-Str., Weidenstieg, R.-Breitscheid-Str., Typ RETRO, Leipziger Leuchten
August-Bebel-Str., Klützer-Str. >> 101 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 2 und 3:
Dünenweg, Klützer Str., Kreisel Mastaufsatzleuchte hängend,
Typ Glocke, Fabrikat SITECO
>> 66 Umrüstsätze
Leuchtensystem 4:
Fasanenweg, Ringstr. Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 13 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 5:
Weidenstieg, Ringstr./Schule, Wichmannsdorfert Str., Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Klützer Str./Schule Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 38 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 6:
Parkplatz Weidenstieg Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 44 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 7:
Ringstr. Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 4 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 8:
Mühlenblick, Fritz-Reuter-Weg, Neuer Weg, Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Am Urlauberdorf Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 35 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 9:
Fritz-Reuter-Weg, Sanddornweg, Rosenweg, Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Schwalbenweg Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 21 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 10:
Klützer Str./Kita, Am Urlauberdorf Mastaufsatzleuchte, Fa. VULKAN
>> 6 Umrüstsätze
Leuchtensystem 11:
Kurverwaltung Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
Typ OTTO V, Leipziger Leuchten
>> 6 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 12:
Kurverwaltung , Am Park Mastaufsatzleuchte, opale Kugel Typ OTTO V, Leipziger Leuchten
>> 12 neue Leuchtenköpfe
Zusammenfassung 3. Bauabschnitt
– Umrüstung von 346 Lichtpunkten
- Durchführungszeitraum: ___________________
Finanzierung:
Klimaschutz FM-Antrag - eingegangen am 06.04.2020
noch KEIN Bescheid KLK-20-0019 25 % Zuschuss
Kofihilfe Antrag vom 24.04.2020 keine Bewilligung auf Vergaberatssitzung
am 30.06.2020
PTJ Antrag auf Bundesmittel vom 14.05.2020
PTJ Bescheid vom 20.10.2020 43.303,00 EUR
>>potentielle Endabrechnung: Gesamt-Ausgaben: 343.874,00 EUR
Klimaschutz FM: 85.968,50 EUR
PTJ: 43.303,00 EUR
Eigenanteil 214.602,50 EUR
Haushalt
HH-Stelle 54103.52338000.035 2020 Ansatz: 350.000 EUR
Ausgaben: 12.718,18 EUR
2021 Ansatz: 350.000 EUR
Nun soll in einem dritten und letzten Abschnitt die restliche Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Zum überwiegenden Teil betrifft es die Beleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf. Insgesamt sollen 346 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
Auch in diesem Abschnitt soll die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe erfolgen.
Zur Finanzierung sollen gem. Beschluss aus 2013 Fördermittel eingeworben werden.
Infrage kommt nach wie vor eine Zuwendung gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen, allerdings ist jetzt nur noch eine verminderte Förderung möglich.
Die Fördersätze wurden mit Stand 21.11.2019 angepasst. Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für LED-Straßenbeleuchtung mit Antragseingang ab dem 21.11.2019 beträgt die Förderung nur noch 25 %.
Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt unverändert zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative Projekte finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.
Der dritte Abschnitt ist mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 343.874,00 EUR veranschlagt,
wobei sich diese unterteilen in:
Baukosten Leuchtenkopftausch 216.515,00 EUR
Baukosten Umrüstsätze 33.309,00 EUR
Netzarbeiten 40.500,00 EUR
Planungskosten 53.550,00 EUR
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |