Beschlussvorlage - BV/02/21/030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Jahren 2020 bis 2023 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern knapp 26 Mio. € für die Förderung des Radverkehrs (Alltagsradverkehr) zur Verfügung.

Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Antragstellung noch in diesem Jahr beträgt der Fördersatz 80 %. Für finanzschwache Gemeinden (Rubikon: rot) beträgt die Förderquote 90 %.

Es werden ausschließlich Neu- und Ausbaumaßnahmen gefördert. Es soll darüber hinaus in erster Linie der Alltagsradverkehr gefördert werden, d.h. die Maßnahme muss diesbezüglich ein Verlagerungspotenzial vom Auto aufs Fahrrad aufweisen. Touristische Mitnutzung ist jedoch nicht fördergefährdend.

Gefördert werden Radwege, die Bestandteil eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens Teil eines Radnetzes sind. Extern erstellte Radverkehrskonzepte sind zwar förderfähig, die Fördermittel für das Konzept fließen aber erst mit der Förderung der ersten Umsetzungsmaßnahme.

 

In der Vorplanung wurden mögliche übergemeindliche Radwege im Amtsbereich Klützer Winkel und darüber hinaus aufgenommen und grob kalkuliert. Die Kalkulation und Lagepläne Klütz betreffend liegen als Anlage bei.

Auf dieser Grundlage könnte ein übergemeindliches Radwegekonzept entwickelt werden. Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Beantragung von Fördermitteln für ein solches Konzept im April beschlossen. Sofern Klütz Teil des Konzepts sein soll, wäre zur Sicherung der Finanzierung eine Vereinbarung mit Hohenkirchen bzw. weiteren beteiligten Gemeinden zu treffen.

 

In der Vorplanung wurden für Klütz folgende Wege vorgeschlagenen:

- Stellshagen (Amtsgrenze) - Stadt Klütz

- Bössow (Amtsgrenze) – Wohlenberg

 

- Wohlenberg – Wohlenhagen (In Übersicht Kalkulation nicht enthalten. Geschätzte Baukosten netto: 126.000,00 € (0,6 km in Asphalt bei 210.000,00 €/km)

 

Der Fahrradweg vom Gut Stellshagen zum Schloß Bothmer ist Bestandteil des Regionalen Radwegekonzepts 2009. Dieses Konzept befindet sich gegenwärtig in der Weiterentwicklung durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg.

 

Da der Mittelabruf zwingend bis Ende 2023 erfolgt sein muss, sollte eine Förderung nur für Bauvorhaben beantragt werden, die zügig umsetzbar sind, d.h. ggf. vorliegende Planung, keine/wenig Naturschutzbelange, gesicherte Finanzierung, möglichst kein Grunderwerb nötig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beantragung von Fördermitteln für und bei Bewilligung den Ausbau folgender Radwege:

- Stellshagen (Amtsgrenze) - Stadt Klütz

- Bössow (Amtsgrenze) – Wohlenberg

- Wohlenberg – Wohlenhagen

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beteiligung an einem übergemeindlichen Radwegekonzept vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln.

 

Die Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Einstellung von Mitteln in den Nachtragshaushalt.)

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

1. Geschätzte Gesamtkosten brutto:

- Stellshagen (Amtsgrenze) - Stadt Klütz:  415.600,00 €

- Bössow (Amtsgrenze) – Wohlenberg:     537.400,00 €

Darin enthalten geschätzte Baunebenkosten brutto je Radweg: ca. 87.600,00 €

 

- Wohlenberg – Wohlenhagen: 157.500,00 € (geschätzte Bruttobaukosten inkl. 5 % Unvorhergesehens) zzgl. Baunebenkosten

 

2. Radwegekonzept Kostenschätzung insgesamt: 20.000,00 €

 

Es wäre ein Haushaltsnachtrag notwendig.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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