Beschlussvorlage - BV/12/21/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 in einem zweistufigen Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durch. Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung temporärer Bauten mit saisonalem Bezug im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres in Form einer sogenannten "Beachlounge". Die Beachlounge dient einem entspannten Aufenthalt am Strand und bietet eine Cocktailbar und einen Imbiss inklusive Grillware.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Kraft.

 

Der vorliegende Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 "Beachlounge" wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten:  durch Flächen, die als Strand genutzt werden,

-          im Südosten: durch die Seebrücke,

-          im Südwesten:  durch die Düne,

-          im Nordwesten:  durch Flächen, die als Strand genutzt werden.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 45 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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