18.05.2021 - 4.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 "Beachlou...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Vor dem Satzungsbeschluss muss die Ausnahmegenehmigung aus dem Gewässerschutzstreifen vorliegen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 "Beachlounge" wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten:  durch Flächen, die als Strand genutzt werden,

-          im Südosten: durch die Seebrücke,

-          im Südwesten:  durch die Düne,

-          im Nordwesten:  durch Flächen, die als Strand genutzt werden.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 45 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage