Beschlussvorlage - BV/12/21/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Sondernutzung Zweckverband Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Ilona Richter
- Verfasser/Antragsteller:
- Richter, Ilona
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.04.2021
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Sachverhalt
Durch den Zweckverband Grevesmühlen wurde ein Antrag zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses sowie eines Grundstücksanschlusses Schmutzwasser für die Grundstücke Boltenhagen, Ostseeallee 16a, 16 b, 16c gestellt.
Da es sich für die Erschließung vorgesehenem Flurstück, Flurstücknummer 149/5 um eine nicht öffentlich gewidmete Fläche handelt wurde der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis seitens der Verwaltung abgelehnt. Es handelt sich hier um ein Privatgrundstück der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Die für den Zweckverband günstigste Variante zur Herstellung des Leitungsbestandes sollte über den nicht öffentlich gewidmeten Weg erfolgen. Hierzu hat ein Ortstermin am 30.03.2021 stattgefunden. Es wurde festgelegt, dass der Zweckverband die Anfrage zur Erschließung ( Trink- und Schmutzwasserentsorgung) über die Flurstücke 147 und 149/5 (s. Anlage) aufrechterhält.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die durch den Zweckverband vorgeschlagenen Variante 2, Herstellung der Leitungsbestände über die Gemarkung Boltenhagen, Flur 1, Flurstück 147; 149/5. Die Leitungsbestände bleiben im Eigentum des Zweckverbandes. Die Eintragung von Dienstbarkeiten erfolgt zu Gunsten des Zweckverbandes. Alle im Zusammenhang mit der Eintragung entstehenden Kosten trägt der Bauherr.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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keine |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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