Beschlussvorlage - BV/02/21/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Belange eines privaten Vorhabenträgers nimmt die Stadt Klütz zum Anlass und stellt den Bebauungsplan Nr. 42 für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L 03) mit der planerischen Zielstellung auf, um die planungsrechtlichen Grundlagen für Wohnbebauung zu schaffen. Zielsetzung ist die Entwicklung eines Wohngebietes gemäß Vorgabe des Flächennutzungsplanes, der für diesen Bereich Wohnbauflächen darstellt. Es ist beabsichtigt, ein Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Es soll eine siedlungstypische Bebauung in Form von Einzel- Doppel- und Reihenhäusern planungsrechtlich ermöglicht werden. Für die verkehrliche Anbindung ist eine öffentliche Straße vorgesehen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Klütz wird als Bebauungsplan mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. § 4c ist nicht anzuwenden.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz ist bereits eine Wohnbaufläche dargestellt. Somit ist der vorliegende Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu betrachten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  fand in der Zeit vom 19. November 2019 bis einschließlich 03. Dezember 2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 03. Dezember 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Während der vorgenannten frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Es wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zur Planung abgeben. Die Stadt Klütz hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (Tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Anforderungen sind in der Kurzzusammenstellung der Stellungnahmen dargelegt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Anregungen und Hinweise gemäß der Abwägung sowie der technischen Planung vorzubereiten. Das städtebauliche Konzept ist den heutigen Zielsetzungen der Stadt Klütz für den Bereich anzupassen.  

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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