12.04.2021 - 8.5 Satzung der Stadt Klütz über den Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

14

Zustimmung: 

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage