Beschlussvorlage - BV/02/21/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 45 „Beachlounge“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird mit dem Planungsziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung temporärer Bauten mit saisonalem Bezug im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. Oktober eines jeden Jahres in Form einer sogenannten "Beachlounge" zu schaffen. Die Beachlounge dient einem entspannten Aufenthalt am Strand und bietet eine Cocktailbar und einen Imbiss inklusive Grillware.

 

Der Bebauungsplan Nr. 45 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt.

 

Der Bebauungsplanes Nr. 45 wird als aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entwickelt betrachtet; das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist beachtet.

 

Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45  „Beachlounge“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Kerine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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