Beschlussvorlage - BV/02/21/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow hat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Zum Steinberg“ aufzustellen. Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Warnow besteht in der Vorbereitung eines Wohnstandortes durch Arrondierung und Erweiterung der vorhandenen Bebauung östlich der Straße „Häuslerberg“ (K18) . Der Wohnstandort dient der Deckung des Eigenbedarfes  der Bevölkerung der Gemeinde Warnow. Es ist beabsichtigt, Grundstücke für die Bebauung mit Einzelhäusern vorzubereiten.

 

Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme als Nachbargemeinde gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Zum Steinberg“ der Gemeinde Warnow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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