Beschlussvorlage - V Bolte/20/14456-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzung 06.01.2020:

Die untere Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 17.12.2020 die Stellungnahme vom 17.11.20 korrigiert. Demnach kann die Genehmigung einer Änderung des Umfangs und der Lage der Waldwege nicht in Aussicht gestellt werden. Das Schreiben liegt als Anlage bei.

 

Ergänzung 30.11.2020:

Sachverhalt:

 

Zum Umgang mit der im Bebauungsplan Nr. 19 „Umgehungsstraße“ festgesetzten Ausgleichsfläche fand am 12.10.2020 ein Abstimmungstermin mit der Forstbehörde, dem Bauausschussvorsitzenden und der Verwaltung statt.

Es gab folgende Empfehlungen zur Aufforstungsfläche:

  1. Der Wildverbisszaun kann abgenommen werden. (Der Bauhof wurde bereits damit beauftragt.)
  2. Die im Bebauungsplan eingezeichneten Wege könnten als Waldwege angelegt werden, die für die Naherholung genutzt werden können. Die Wege dürfen nicht befestigt sein. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, dürfen die Wege jedoch nicht über das im Bebauungsplan festgelegte Ausmaß hinaus angelegt werden, da es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan Nr. 19 handelt. Sofern darüber hinaus Wege angelegt werden, wäre der Ausgleich neu zu kalkulieren. (siehe Schreiben der UNB vom 17.11.2020)
  3. Das Anlegen von Waldwegen ist förderfähig nach ForstELERFöRL, Steigerung des Freizeitwertes der Wälder. Gefördert wird das Anlegen und die Beschilderung von Rad-, Wander- und Reitwegen. Voraussetzung ist eine deteillierte Beschreibung des Umfangs und der Ziele der Maßnahme, ggf. Einbindung in regionale und überregionale Wegenetze oder Tourismuskonzepte. Die Antragstellung kann zu folgenden Terminen erfolgen 01. Februar, 30. April, 15. August, 05. November.

Es handelt sich um ca. 1.300 m Weg (auf der Karte ausgemessen), die 3-4 m breit hergestellt werden sollen. Laut eingeholter Kostenschätzung liegen die Baukosten bei 195.000 € (150 €/lfm). Die geschätzten Planungskosten für die LP 1-4 inkl. Vermessung liegen bei 14.900 €.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für mögliche Waldwege Unterhaltungskosten auf die Gemeinde zukommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt

-          die Beantragung von Fördermitteln zur Herstellung von Waldwegen gemäß B-Plan Nr. 19 .

-          das Anlegen der Waldwege gemäß B-Plan Nr. 19 unter der Voraussetzung der Bewilligung von Fördermitteln.

-          die Ausschreibung der Projektierung der Waldwege zur Vorbereitung eines Fördermittelantrags. Der Bürgermeister wird zur stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots ermächtigt.

-          Die notwendigen Mittel sind als Nachtrag im Haushalt einzustellen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Baukosten

195.000 € netto

  37.050 € Mwst. 19 %

232.050 € brutto

 

Planungskosten LP 1-4 inkl. Vermessung

14.900 € netto

2.831 € Mwst. 19 %

17.731 € netto

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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