Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14964

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit befindet sich die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz für das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur an der Landesstraße 01 in Aufstellung. Der Vorentwurf zur 3. Änderung hat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegen und die Auswertung Stellungnahmen soll auf der Sitzung erfolgen.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Einbeziehung des angrenzenden Flurstückes 26/115 in den Geltungsbereich der 3. Änderung beantragt. Der Antragsteller begehrt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Atelier sowie ein Nebengebäude mit Holzwerkstatt im Bereich des Grünstreifens zu schaffen. Der Antrag befindet sich in der Anlage.

 

Die 3. Änderung befasst sich mit der Herstellung von Infrastruktur im Strandbereich. Eine zusätzliche Bebauung im Bereich des Grünstreifens entspricht nicht der ursprünglichen Absicht des Bebauungsplanes Nr. 15, die Grünfläche zwischen Ferienanlage und Landesstraße zu erhalten. Die Grünfläche ist in diesem Bereich als Ausgleichsfläche mit der Zweckbestimmung „Extensivgrünland“ M1 festgesetzt. Grundsätzlich ist zu entscheiden, ob anstelle der Grünfläche eine Bebauung erfolgen soll.

 

Bei Zustimmung wäre ein Planungsbüro zu benennen und ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag auf Aufnahme in den Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Plan Nr. 15 stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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