Beschlussvorlage - V Bolte/20/14802-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 27. August 2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Innerhalb des Plangebietes sind Grünflächen, Bäume und Sträucher vorhanden. Die Einzelbäume wurden aktuell aufgenommen und der Schutzstatus wurde entsprechend der geltenden gesetzlichen Grundlagen bewertet. Hiernach sind im Plangebiet gemäß § 18 Naturschutzausführungsgesetz M-V und gemäß § 1 Baumschutzsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen geschützte Bäume vorhanden. Weiterhin sind Bäume ohne Schutzstatus vorhanden. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes sind Baumrodungen notwendig. Die vorhandenen Bäume wurden zum aktuellen Zeitpunkt betrachtet und bewertet. Grundlage bildete die Vermessung vom Februar 2019 sowie ergänzende oder klarstellende Aufnahmen durch beauftragte Gutachter und eigene Aufnahmen des Planungsbüros. Der Schutzstatus der Bäume wurde ermittelt und unter diesem Gesichtspunkt wurden die erforderlichen Baumfällungen bilanziert; es ist ein adäquater Ausgleich zu erbringen. Als Ausgleich für die Rodung von 16 Einzelbäumen (gemäß § 18 NatSchAG M-V geschützt) sind 22 Ausgleichspflanzungen innerhalb des Plangebietes umzusetzen. Als Ausgleich für die Rodung von 9 Einzelbäumen (gemäß § 1 Baumschutzsatzung geschützt) sind 3 Kompensationspflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen umzusetzen und Kompensationszahlungen für 28 Bäume in Höhe von je 150,00 Euro pro Baum, insgesamt 4.200,00 Euro, an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu leisten. Als Ausgleich für die Rodung von 14 Einzelbäumen (ohne Schutzstatus) sind 11 Ausgleichspflanzungen umzusetzen, davon 2 innerhalb des Plangebietes und 9 innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Begrünung des Baltic Quartiers (im Bebauungsplan: Allgemeines Wohngebiet WA 1) vorzunehmen. Dabei wurde geprüft, ob und in welchem Umfang die zum Ausgleich für die Baumrodung umzusetzenden Ersatzbäume innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 und ggf. noch darüber hinaus innerhalb des Plangebietes anzupflanzen sind. Die geplanten Anpflanzstandorte innerhalb des Plangebietes sind dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Da nicht alle Ausgleichspflanzungen im Plangebiet realisiert werden können, sollen die verbleibenden Ausgleichspflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vorgenommen werden.

 

Unter Berücksichtigung des vorgelegten Konzeptes zur Begrünung des Baltic Quartiers Ostseeallee 34/ 36 sind die Anpflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumrodungen vorzunehmen sind, im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 festzusetzen.

 

Über die Bauleitplanung hinaus ist die dauerhafte Funktion der Anpflanzungen zu Ausgleichszwecken rechtlich zu sichern. Die Kompensationszahlungen durch den Vorhabenträger sind vertraglich zu vereinbaren. 

 

Da das Begrünungskonzept Ergänzungen und Anpassungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedingt, wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nochmals gefasst (gesonderter Beschluss).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt das vorgelegte Konzept zur Begrünung des Baltic Quartiers Ostseeallee 34/ 36 (gemäß Anlage). Anpflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumrodungen vorzunehmen sind, sind im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 festzusetzen.

 

  1. Die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsanpflanzungen ist nachzuweisen und ist Voraussetzung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens u.a. für den Bau der Tiefgarage. Die Ausgleichsmaßnahmen sind sowohl auf dem Grundstück des Vorhabenträgers als auf weiteren Flächen zu realisieren und über die Bauleitplanung hinaus durch den Vorhabenträger rechtlich zu sichern (z.B. Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit). Die Kompensationszahlungen durch den Vorhabenträger sind vertraglich zu vereinbaren. 

 

  1. Außerhalb des Plangebietes erfolgt die Ausgleichspflanzung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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