22.10.2020 - 12.1 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Baumstandorte sind im Ursprungsplan des B-Plans Nr. 19 für das Baltic-Quartier nicht richtig erfasst worden. Hier kam es zur erneuten Überprüfung des Baumbestandes. Diese hat ergeben, dass 39 Einzelbäume gerodet werden müssen. Herr Mahnel führt aus, dass für die 39 zu fällenden Bäume 22 Bäume innerhalb des Plangebietes des B-Plans Nr. 19 gepflanzt werden sollen sowie 28 Bäumen sollen als Ausgleichszahlung erbracht werden. Des Weiteren sollen 11 Bäume im B-Plan Nr. 36 der Gemeinde Boltenhagen gepflanzt.

 

Es kommt zu einer Diskussion seitens der Gemeindevertreter. Herr Klein fragt nach der Meinung des Bürgermeisters zur Empfehlung des Bauausschusses. Dieser beantwortet, dass er grundsätzlich Empfehlungen folge, dies aber ein besonderer Fall sei.

 

Anschließend wir die Beschlussvorlage zur Abstimmung gebracht.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt das vorgelegte Konzept zur Begrünung des Baltic Quartiers Ostseeallee 34/ 36 (gemäß Anlage). Anpflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumrodungen vorzunehmen sind, sind im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 festzusetzen.

 

  1. Die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsanpflanzungen ist nachzuweisen und ist Voraussetzung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens u.a. für den Bau der Tiefgarage. Die Ausgleichsmaßnahmen sind sowohl auf dem Grundstück des Vorhabenträgers als auf weiteren Flächen zu realisieren und über die Bauleitplanung hinaus durch den Vorhabenträger rechtlich zu sichern (z.B. Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit). Die Kompensationszahlungen durch den Vorhabenträger sind vertraglich zu vereinbaren. 

 

  1. Außerhalb des Plangebietes erfolgt die Ausgleichspflanzung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

3

Ablehnung:

4

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

Herr Klein weist darauf hin, dass der Bürgermeister nicht der Empfehlung des Bauausschusses gefolgt ist.

 

Die Gemeindevertreter weisen darauf hin, dass der Vorhabenträger Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde geltend machen kann. Herr H.-O. Schmiedeberg gibt den Hinweis, der Bürgermeister müsste in Widerspruch zur Beschlussfassung gehen.

 

Es erfolgt hier eine grundsätzliche Entscheidung gegen die Rodung.

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Beschluss wurde an das Planungsbüro übermittelt

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage