Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14520

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2013 (FwEntschVO M-V) werden an Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinde gezahlt. Diese Aufwandsentschädigung ist nach § 2 Abs. 1 an den Gemeindewehrführer sowie seinen Stellvertreter zu zahlen. Entsprechend § 5 der FwEntschVO M-V können auch an Personen mit besonderen Aufgaben innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendwarte sowie Leiterinnen und Leiter von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesonderte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

In der Gemeinde Zierow werden zurzeit an folgende Funktionsinhaber eine Aufwandsentschädigung durch die Gemeinde monatlich ausgezahlt:

 

Funktion

monatlicher Auszahlbetrag

Maximaler monatlicher Höchstbetrag

Gemeindewehrführer

140,00 EURO

170,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

70,00 EURO

85,00 EURO

Gerätewart

45,00 EURO

85,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

50,00 EURO

85,00 EURO

 

Die monatlichen Auszahlbeträge wurden vom Gemeindewehrführer mit Antrag vom 06. Januar 2014 beantragt und durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow mit Beschluss vom 22. Januar 2014 bestätigt. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für den Jugendwart wurde auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Zierow am 09. Mai 2019 festgelegt.

Nach § 2 der FwEntschVO M-V dürfen die monatlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden.

 

Somit können folgende monatliche Höchstbeträge an die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Zierow ausgezahlt werden.

 

  1. Gemeindewehrführer 170,00 EURO
  2. Stellvertretener Gemeindewehrführer 85,00 EURO
  3. Personen mit besonderen Aufgaben wie vorher genannt 85,00 EURO

 

Von den Gemeindevertretern der Gemeinde Zierow wurde zur Anerkennung der geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Zierow eine Erhöhung der bisher gezahlten Aufwandsentschädigung bzw. eine Zahlung einer Aufwandsentschädigung an weitere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zierow angeregt.

Diese Zahlungen müssen durch Beschluss der Gemeindevertretung Zierow festgelegt werden und müssen der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2013 entsprechen.

 

Neuer Sachverhalt:

Ferner wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow angeregt, zur Anerkennung der ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrmitgliedern eine Entschädigung (Das sogenannte Stiefelgeld) zu zahlen. Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auszahlung einer solchen Entschädigung in einigen Gemeinde bereits vorgenommen. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung liegt im Land Mecklenburg-Vorpommern zwischen 5,00 EURO und 10,00 EURO pro Einsatz bzw. Ausbildungsdienst. Als gesetzliche Grundlage für die Auszahlung eines Stiefelgeldes ist hier der § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) heranzuziehen.

„§ 11, Abs. 1 Absicherung der ehrenamtlich Tätigen: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf unentgeltliche Dienst- und Schutzkleidung. Ihnen dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis erwachsen.“   

Da im Haushalt 2020 der Gemeinde Zierow zurzeit nur die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber Gemeindewehrführer, Stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerate- und Jugendwart vorgesehen ist, wird empfohlen die neu festgesetzte Entschädigung ab den 01. Januar 2021 wirksam werden zu lassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung ab den 01. Januar 2021 für folgende Funktionsinhaber und aktive Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Zierow wie folgt festzulegen:

 

Funktion

monatlicher Betrag

Gemeindewehrführer

 

Stellv. Gemeindewehrführer

 

Gerätewart

 

Jugendfeuerwehrwart

 

 

Funktion

Betrag pro Einsatz und Ausbildungsdienst

Einsatzkraft

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

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Anlagen

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