Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12346

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Bestandteil des neuen Verkehrsleitsystems ist, den bestehenden Schilderbestand zu reduzieren. Dazu gehören nicht nur die amtlichen Hinweisschilder, sondern auch die privaten Hinweis- und Werbeträger, die teilweise mit bzw. ohne Genehmigung an Landes-, Kreis und Gemeindestraßen aufgestellt worden sind.

Durch das neue Verkehrsleitsystems soll erreicht werden, dass ein einheitliches Ortsbild geschaffen wird und den Urlaubern und Gästen Hinweise auf öffentliche- und gewerbliche Einrichtungen gegeben wird.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat mit Schreiben vom 21. Februar 2018 eine positive Stellungnahme zum Entwurf  zur den Richtlinien über die Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems (innerörtliche Hinweisbeschilderung) der Stadt Klütz abgegeben.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

Die Richtlinien der Stadt Klütz über das Ausstellen von Hinweisschildern im Rahmen des Verkehrsleitsystems werden in der vorliegender Fassung beschlossen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Beschaffung und die Unterhaltung der Hinweisschilder erfolgt durch die Antragssteller.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...