Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14654

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat beschlossen die 5 Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 14 für das Gebiet „Mischgebiet am Priestersee“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 befindet sich im Norden der Ortslage Gägelow an der Bundesstraße 105, die Wismar und Grevesmühlen verbindet. Südlich des Plangebietes gibt es Sondergebiete für einen Baumarkt und einen Möbelmarkt. Im Osten grenzt ein Autohaus an das Plangebiet.

Mit der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 14 wird das Ziel verfolgt, die Baugrenzen innerhalb einer bestehenden Gewerbefläche zu erweitern und zusätzliche Fläche als nicht bebaubare Lagerfläche in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über die 5 Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „Mischgebiet am Priestersee“ der Gemeinde Gägelow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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