Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14373

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Christinenfeld Projekt GmbH(Erschließer) beabsichtigt die Planstraße A im B-Plan Nr. 8 Teil 1 entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszubauen. Art und Umfang sowie Ausführung der Erschließung sollten sich nach den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 8 Teil 1, einschließlich Text und Begründung sowie Grünordnungsplan richten. Im B-Plan ist eine Aubauquerschnitt von 10m dargestellt, die Breite der zukünftigen Erschließungsstraße allerdings nur mit 4m festgelegt (siehe Anlage). Nach den vom Erschließer vorgelegten Planungsunterlagen, die der Genehmigung der Stadt Klütz bedürfen (siehe Anlage) ist eine Ausbaubreite von 7,55m vorgesehen, die Teilung der Flurstücke wird entsprechend vorgenommen werden. Der Erschließer (die Christinenfeld Projekt GmbH) verpflichtet sich, die Erschließung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Der Erschließer übernimmt auf seine Kosten die Planung, Vermessung und Herstellung, Erstellung bzw. den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen (inkl. Einmündungsbereiche an der L01, Wendeanlage, Straßenentwässerung, Beleuchtung). Der Erschließer verpflichtet sich, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und übernimmt für die Zeit von vier Jahren (nach VOB) die Gewährleistungspflicht. Im Anschluss an die Schlussabnahme (nach Gewährleistungsabnahme) übernimmt die Stadt Klütz die Erschließungsanlagen in ihre Baulast, wenn sie Eigentümerin der Erschließungsflächen geworden ist.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Ausbau der Planstraße A im B-Plan Nr.8 Teil 1, einer Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans Nr.8 Teil 1 wird zugestimmt.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt mit der Christinenfeld Projekt GmbH für den Ausbau der Planstraße A im B-Plan Nr.8 Teil 1 einen Erschliessungs- und Überlassungsvertrag abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. – Kostenträger Erschließer

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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