Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen verfügt zurzeit über ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) mit dem Baujahr 2000. Da das vorhandene Fahrzeug mittlerweile 20 Jahre alt ist, sind in der letzten Zeit häufig zahlreiche Reparaturen auf Grund des Verschleißes erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Ersatzbeschaffung sinnvoll.

Unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wird das Land in den nächsten Jahren 50 Mio. Euro für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Neben der Beschaffung von Spezialtechnik für die Waldbrandbekämpfung ist auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die gemeindlichen Feuerwehren vorgesehen. Diese umfasst zum Einen Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) zugunsten insbesondere kleinerer Feuerwehren (ehemals Feuerwehren mit Grundausstattung), zum Anderen TLF 3000 und LF 20 für Feuerwehren mit Aufgaben im überörtlichen Brandschutz. Im Rahmen der TSF-W-Beschaffung sollen ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre), insbesondere Fahrzeuge aus DDR-Zeiten und – zum Teil überdimensionierte – aus den alten Bundesländern stammende Fahrzeuge ersetzt werden, die von hiesigen Gemeinden zu Beginn der 90er Jahre beschafft wurden.

Erstmals ist in Mecklenburg-Vorpommern insoweit eine zentrale Beschaffung vorgesehen, die wie in der Anlage beschrieben, erfolgen soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Ersatzbeschaffung einen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähigkeit Feuerwehr“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel werden im Nachtragshaushalt 2020 eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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