Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13945

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 als Verfahren nach § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Gemeinde Damshagen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Gutshaus Stellshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches Nr. 4 für das Gutshotel Stellshagen. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

 

-        im Norden:  durch das Gebiet mit dem Gutshaus Stellshagen und dem                             begleitenden Bettenhaus mit Shops,

-        im Südosten: durch den Weg Richtung Norden nach Klütz (Schloss                             Bothmer),

-        im Westen: durch den Zufahrtsweg zum Gutshaus (Lindenstraße).

 

  1. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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