11.12.2019 - 13 Beschluss - Satzung über die 3. Änderung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Gutshaus Stellshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches Nr. 4 für das Gutshotel Stellshagen. Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

 

-        im Norden:  durch das Gebiet mit dem Gutshaus Stellshagen und dem                             begleitenden Bettenhaus mit Shops,

-        im Südosten: durch den Weg Richtung Norden nach Klütz (Schloss                             Bothmer),

-        im Westen: durch den Zufahrtsweg zum Gutshaus (Lindenstraße).

 

  1. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage