Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13859

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 16. September 2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 unter Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB gefasst. In dem Aufstellungsbeschluss wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Hierfür wird der Vorentwurf genutzt. Der Vorentwurf wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 13b BauGB bestimmt sowie für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Dorfstraße in Hofzumfelde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und teilweise das Grundstück Dorfstraße 28b sowie das Grundstück Dorfstraße 26 und teilweise Dorfstraße 26b,

- im Osten: durch die Grundstücke Dorfstraße 28b, 26b, 27 und landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Süden: durch die Flurstücke mit einem Gebäude nördlich der Dorfstraße Nr. 25,

- im Westen: durch die Dorfstraße (L 03) sowie die Dorfstraße Nr. 26.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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