28.10.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 28.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Klütz wird mit den Zusätzen des Bauausschusses, bezogen auf Hausgruppen und Erschließungsvarianten, gebilligt und für die frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 13b BauGB bestimmt sowie für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Dorfstraße in Hofzumfelde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und teilweise das Grundstück Dorfstraße 28b sowie das Grundstück Dorfstraße 26 und teilweise Dorfstraße 26b,
- im Osten: durch die Grundstücke Dorfstraße 28b, 26b, 27 und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Süden: durch die Flurstücke mit einem Gebäude nördlich der Dorfstraße Nr. 25,
- im Westen: durch die Dorfstraße (L 03) sowie die Dorfstraße Nr. 26.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Folgende Punkte sollen in das Planungskonzept eingearbeitet werden:
1. Straßenbegleitend zu Dorfstraße sollen Hausgruppen ausgewiesen werden, um den städtebaulichen Charakter der Kartenstruktur zu erhalten
2. Beide Erschließungsvarianten (Wendehammer oder 2. Anbindung an die Dorfstraße) sollen im Verfahren einbezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 15 |
davon anwesend: | 11 |
Zustimmung: | 9 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
2Befangenheit: | 2 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Arne Nölck und Jörg Nölck
Nach der Beratung und Abstimmung nehmen Herr Arne Nölck und HerrJörg Nölck wieder an der Sitzung teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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