Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13710
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Änderung zur Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maxi Langbein
- Verfasser/Antragsteller:
- Maxi Langbein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hohenkirchen wurde die Verwaltung gebeten, eine Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen vom 24. Mai 2018 vorzubereiten.
Information der Verwaltung nach der Sitzung des Finanzausschusses am 05. September 2019
- Verpflichtung der Campingplatzbetreiber zur Meldung der Anzahl der Dauercamper
Über die Gebührensatzung kann man eine Verpflichtung zur Meldung der Dauercamper für die Campingplatzbetreiber nicht regeln. Die Verwaltung schlägt vor, ein Gespräch mit den Campingplatzbetreibern zu suchen und hierzu eine Einigung herbeizuführen.
- Verpflichtung der Campingplatzbetreiber für die Erhebung einer Saisonkarte für die Dauercamper
Eine Verpflichtung für die Erhebung einer Saisonkarte für die Dauercamper ist nicht möglich, da nicht jeder Dauercamper gewillt ist, den Strand innerhalb der gebührenpflichtigen Zeit zu benutzen. Des Weiteren verkaufen die Campingplätze an der Wohlenberger Wiek bereits Strandkarten und führen das eingenommene Geld auch an die Gemeinde am Ende der Saison ab. Sodass so bereits die Möglichkeit besteht, dass ein Dauercamper die Saisonkarte erwerben kann.
- Gebührenfreiheit für Einwohner
Ein weiterer Änderungsvorschlag des Finanzausschusses ist, dass Einwohner der Gemeinde Hohenkirchen, die sich als solche ausweisen können, von der Gebühr befreit sind.
Dieses ist bereits im § 2 Absatz 4 der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen vom 24. Mai 2018 enthalten, sodass dieses in die 1. Änderung nicht hinzugefügt werden muss.
Alle weiteren Änderungsvorschläge des Finanzausschusses sind in dem Entwurf farbig gekennzeichnet und eingearbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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