05.09.2019 - 6 Beschluss über die 1. Änderung zur Gebührensatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Maxi Langbein
- Datum:
- Do, 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maxi Langbein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Sachverhalt wird ausführlich von den Ausschussmitgliedern beraten. Es besteht Einigkeit darüber, folgende Punkte zu ändern oder neu aufzunehmen:
- die Campingplatzbetreiber (Niendorf und Liebeslaube) haben zum Saisonbeginn die Dauercamper an die Gemeinde zu melden
- Änderung der Strandkarte für Familien auf 30,00 € (Vorschlag ist 50,00 €)
- der Begriff „Familie“ soll besser definiert werden, z. B. Eltern/Großeltern und die dazugehörigen Kinder
Art der Sondernutzung
- Pkt. 4.1. und 4.2. nicht m² sondern Stk. pro Tag
- Drehgenehmigungen 500,00 € - 1.000,00 €
Einwohner der Gemeinde, die sich als solche ausweisen können, sind von der Strandgebühr befreit.
Es ist zu prüfen, ob die Campingplatzbetreiber (Niendorf und Liebeslaube) verpflichtet werden können, für die Dauercamper die Saisonkarten zu erheben und an die Gemeinde abzuführen sind.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die 1. Änderung zur Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen mit den zuvor aufgeführten Änderungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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