05.09.2019 - 6 Beschluss über die 1. Änderung zur Gebührensatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird ausführlich von den Ausschussmitgliedern beraten. Es besteht Einigkeit darüber, folgende Punkte zu ändern oder neu aufzunehmen:

 

  • die Campingplatzbetreiber (Niendorf und Liebeslaube) haben zum Saisonbeginn die Dauercamper an die Gemeinde zu melden
  • Änderung der Strandkarte für Familien auf 30,00 € (Vorschlag ist 50,00 €)
  • der Begriff Familie soll besser definiert werden, z. B. Eltern/Großeltern und die dazugehörigen Kinder

 

Art der Sondernutzung

 

  • Pkt. 4.1. und 4.2. nicht m² sondern Stk. pro Tag
  • Drehgenehmigungen 500,00 € - 1.000,00 €

 

Einwohner der Gemeinde, die sich als solche ausweisen können, sind von der Strandgebühr befreit.

 

Es ist zu prüfen, ob die Campingplatzbetreiber (Niendorf und Liebeslaube) verpflichtet werden können, für die Dauercamper die Saisonkarten zu erheben und an die Gemeinde abzuführen sind.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die 1. Änderung zur Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen mit den zuvor aufgeführten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage