Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13668

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Klütz gehört entsprechend den Festlegungen des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) zum Tourismusschwerpunktraum „Westmecklenburgische Ostseeküste“. In dem Tourismusschwerpunktraum soll „deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden“ (siehe Pkt. 3.1.3 RREP WM).

 

Der Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung sind Fundamente, um den Tourismus in besonderem Maße als Wirtschaftsfaktor zu entwickeln. Die touristischen Angebote sollten gesichert, bedarfsgerecht erweitert und qualitativ verbessert werden.

 

Der Tourismus ist eng verbunden mit den vorherrschenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten.

Das Augenmerk liegt auf der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Sicherung der infrastrukturellen Grundversorgung der Bevölkerung und der touristischen Entwicklung für die Gäste.

 

Noch offene Aufgaben, wie z. B. der Aufbau einer Tourist-Information, stehen für die Stadt an, die auch personelle Ressourcen voraussetzen.

 

Durch das Literaturhaus „Uwe Johnson“ ist die Stadt Klütz auch örtlich in der Lage, an einem exponierten Standort u.a. eine Tourist-Informationen zu installieren.

 

Weitere Aufgaben für die Förderung der ganzheitlichen Entwicklung der Stadt Klütz könnten sein:

      Ideensammlung für die tour. Infrastruktur

      Entwicklung einer modernen Kommunikation mit den vielfältigen Urlaubsangeboten

      Entwicklung von Veranstaltungsformaten

      Vernetzung von tour. Akteuren und

      Einbindung der Bevölkerung

 

Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben bedarf es einer personellen Begleitung des Projektes über einen längeren Zeitraum.

 

Die Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen eröffnet die Möglichkeit, Personalkosten gefördert zu bekommen. In Anlage befindet sich die entsprechende Richtlinie.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereits im Vorfeld gab es ein Gespräch sowohl mit dem Verband Mecklenburgische Ostseebäder e.V. (VMO) als auch mit dem Arbeitsministerium, um zu eruieren, ob eine Personalkostenförderung für dieses Projekt vorstellbar wäre. Beide Institutionen stehen dem Ansinnen positiv gegenüber.

 

zur Förderhöhe bzw. –bedingungen:

Zuwendungsfähig sind die Arbeitgeberbruttoausgaben.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 % für ein Jahr, allerdings darf der Zuschuss einen Betrag von 25.000 EUR pro Vollbeschäftigten nicht überschreiten.

 

Bei Gewährung der maximalen Höhe des Zuschusses von 25.000 EUR dürfen somit die zuwendungsfähigen Arbeitgeberbruttoausgaben einen Betrag von 35.714,28 EUR nicht unterschreiten. Höher dürfen die Arbeitsgeberbruttoausgaben selbstverständlich sein.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

 

  1. Für das Projekt „ganzheitliche touristische Entwicklung der Stadt Klütz“ wird ein Zuschuss gemäß der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (Personalkostenzuschuss) für 2 Jahre für eine Vollzeitstelle beantragt.
  2. Die Stadt Klütz ist Antragsteller des Projektes.
  3. Der Eigenanteil wird aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
     

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben können noch nicht beziffert werden.

Die Einnahmen würden maximal 25.000 EUR p.a. betragen.

 

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Anlagen

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