Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13570

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seitens der Gemeinde Hohenkirchen wurde das ehemalige Versorgungsgebäude für die Jugendherberge Beckerwitz angekauft mit dem Ziel, dort verschiedene Funktionsräume für die Arbeit in der Gemeinde zu schaffen. Unter anderem soll der Jugendklub, das Büro des Bürgermeisters sowie ein größerer Gemeindesaal untergebracht werden. Das Gemeindehaus soll offen für alle Gruppierungen und Vereine der Gemeinde sein.

In der Anlage 1 befindet sich eine Grundrißzeichnung zum Ist- Zustand. In Anlage 2 wurde ein Planungsvorschlag beigefügt.

Die Gemeinde muss sich positionieren zu folgenden Punkten:

1. Wie soll die konkrete Raumaufteilung im Gebäude erfolgen (Planungsvorschlag?)

2. Es ist, zwingend eine Baugenehmigung in Form eines Nutzungsänderungsantrages beim Landkreis NWM zu beantragen. Diese Baugenehmigung muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur beantragt werden.

3. Das nach Angebotsabgabe beauftragte Büro wird die Kosten ermitteln. Haushaltsmittel sind vorhanden, müssen gegebenenfalls aus anderen Haushaltsstellen umverteilt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, dass Gemeindehaus entsprechend des  Vorschlages Anlage 2 umzubauen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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