Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der täglichen Verwaltungsarbeit hat sich herausgestellt, dass alle derzeit bestehenden Satzungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen einer Überarbeitung bedürfen. Dies betrifft insbesondere die dort festgelegten Entscheidungskompetenzen über Anträge auf Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen. Auch bei der Prüfung „Kommunales Kassenwesen - Querschnittsprüfung nach § 5 Satz 2 KPG M-V“ durch den Landesrechnungshof M-V im Jahr 2016 wurde angemerkt, dass die derzeit bestehende Satzung dringend einer Überarbeitung bedarf. Im Zuge der Überarbeitung der Satzung schien es somit geboten, die Wertgrenzen der einzelnen Entscheidungsträger zu überprüfen. Es wird vorgeschlagen, aufgrund von umfangreichen Änderungen und im Interesse einer besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit, die Satzung insgesamt neu zu fassen und die Satzung vom 05.12.2005 außer Kraft treten zu lassen. Die in der Anlage befindliche synoptische Darstellung gibt den Überblick zu den angedachten und notwendigen Änderungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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