Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes werden die Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand aus dem Flächennutzungsplan geschaffen.

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich südwestlich der Ortslage Groß Schwansee nördlich des Weges zum Strand geführt.

 

Es werden planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung einer Hotelanlage mit zugehöriger Infrastruktur sowie gartenbaulich genutzter Flächen, die im Wesentlichen zur Selbstversorgung des Hotels dienen, geschaffen. Ausgleichs- und Ersatzanforderungen werden geregelt.

 

Die Beteiligungsverfahren wurden gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

 

Der Anregung im Beteiligungsverfahren, die Fläche für Hausgärten angrenzend an die bebauten Grundstücke an der Lindenstraße als Baufläche darzustellen, wird nicht gefolgt. Die Planungsabsichten werden gemäß Entwurf des Beteiligungsverfahrens aufrechterhalten.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung zu fassen.

Die 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes ist nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und wird nach erteilter Genehmigung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die vorliegende 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:

-          nördlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          östlich:durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke Nr. 1 und Nr. 7 bis 21 und das Grundstück Ahornweg Nr. 1b,

-          südlich:durch den Weg zum Strand,

-          westlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 8. Änderung des Teilflächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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