25.04.2019 - 8 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die vorliegende 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:

-                      nördlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-                      östlich: durch die westlich der Lindenstraße gelegenen bebauten Grundstücke Nr. 1 und Nr. 7 bis 21 und das Grundstück Ahornweg Nr. 1b,

-                      südlich: durch den Weg zum Strand,

-                       westlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 8. Änderung des Teilflächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage