Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13324

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel hat die Ordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Gemeinde Hohenkirchen (Parkgebührenordnung) vom 30. März 2011 überprüft und festgestellt, dass der Parkplatz Liebeslaube derzeitig noch gebührenfrei ist. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, den gebührenfreien Parkplatz Liebeslaube durch eine Neufassung der Parkgebührenordnung als gebührenpflichtiger Parkplatz aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Neufassung der Ordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Gemeinde Hohenkirchen (Parkgebührenordnung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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