Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13397

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundschule Ostseebad Boltenhagen möchte zum Schuljahr 2020/2021 einen Schulsozialarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragen.

Die derzeitige schulbezogene Jugendarbeit mit sieben Wochenstunden ist nicht auskömmlich.

Die Schulsozialarbeit könnte wie auch bei der Jugendarbeit über einen Träger ausgeübt werden. Die Gemeinde müsste so wie bei der Jugendarbeit einen finanziellen Eigenanteil aufbringen. Bemessungsgrundlage: Die Höhe der förderfähigen Gesamtpersonalkosten bemisst sich anhand des Tarifvertrages des Landes M-V, ausgehend von mindestens 80% und höchstens 90% der jeweiligen vergleichbaren Vergütungsgruppe. Personalkostenzuschüsse im Bereich der Schulsozialarbeit werden in der Regel bis zu 75% der Bemessungsgrundlage gezahlt, soweit die Komplementärfinanzierung durch die Gemeinde gesichert ist. Zu den Personalkosten müssten weiterhin durch die Gemeinde Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten getragen werden.

Über die Antragstellung entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Vor Beantragung beim Landkreis müsste die Schulkonferenz und die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen einen Beschluss fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Implementierung eines Schulsozialarbeiters an der Grundschule Ostseebad Boltenhagen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden zu befürworten und die anfallenden Kosten ab dem Haushaltsjahr 2020 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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