Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hohenkirchen am 14. März 2019 wurde mehrheitlich festgelegt, die Entschädigungen nach § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen vom 22. März 2018 auf den Höchstsatz anzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

X

überplanmäßige Aufwendung

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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