Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12884

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf dem hinteren Teilbereich des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseeallee 42a in Boltenhagen wird eine Bebauung (s. Anlage) angestrebt.

Die Umsetzung des geplanten Vorhabens setzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes voraus. Für die ggf. bevorstehende Planung sollen vorab die grundsätzlichen Festsetzungen wie Art der Nurtzung, Grundflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse mit der Gemeinde abgestimmt werden (s. Anlage).

Der Vorhabenträger wird zur Erläuterung des Vorhabens ggf. anwesend sein.

 

 

Vorstellung der möglichen Bebaubarkeit durch den Vorhabenträger im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 02.042019.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt einer Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Bebauung im hinteren Bereich des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseealllee 42a grundsätzlich zuzustimmen.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt nachfolgende Festsetzungen für eine zukünftige Planung im hinteren Bereich des ehemaligen Sportplatzes in der Ostseeallee 42a.

 

1. Art der Nutzung:

 

2. Grundflächenzahl:

 

3. Anzahl der Vollgeschosse:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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