Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Landwirtschaftsbetrieb der Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG, Am Grundbarg 1, befindet sich eine Biogasanlage mit einer installierten Leistung von 549 KWel.

Die Anlage steht in einem räumlich- funktionalen Zusammenhang zum Landwirtschaftsbetrieb und wurde im Jahr 2007 als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich errichtet. Betreiberin der Biogasanlage ist die Firma Energielenker BGA Zwei Management GmbH & Co. KG aus Münster.

Da hinsichtlich der planungsrechtlichen Privilegierungsnorm des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Auslegungsunsicherheiten bestehen, soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Rechtsicherheit für die Betreiberin geschaffen werden. Die Überplanung erfolgt nicht zum Zweck einer Anlagenerweiterung.

Als Leistungsobergrenze der Anlage werden die Privilegierungsparameter entsprechend dem gültigen Baugesetzbuch als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.

 

Aus diesem Planungserfordernis heraus wurde bereits im Jahr 2012 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für ein Sonstiges Sondergebiet zur Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit den dazugehörigen Bestandteilen der Biogasherstellung, der Erzeugung von Elektroenergie und der zeitweiligen Lagerung der Eingangsstoffe und des Gärgutes gefasst.

Das seit dem Betreiberwechsel der Biogasanlage ruhende Aufstellungsverfahren soll nunmehr wieder aufgenommen und mit dem B- Plan Nr. 15 „Sondergebiet Biogas“ zur Rechtskraft geführt werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Zierow ist das Plangebiet des B- Planes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Dem Entwicklungsgebot städtebaulicher Planungen Rechnung tragend, ist der Flächennutzungsplan entsprechend den künftigen Festsetzungen des B- Planes zu ändern, um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

 

Die Firma BGA Zwei Management GmbH & Co. KG hat erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung entstehen, einschließlich Folgekosten und  Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, zu übernehmen.

Die Sicherung erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, für das Gebiet: Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, das Gelände der Biogasanlage umfassend, soll ein

Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich ca. 450 m südöstlich der Ortslage Zierow und umfasst eine Fläche von ca. 1,65 ha.

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-            Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der vorhandenen Biogasanlage zur Energiegewinnung aus der Nutzung erneuerbarer Energien

 

  1. Der geplanten Nutzung entsprechend, soll das Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Biogas“ ausgewiesen werden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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