Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

die Gemeinde Kalkhorst hat sich mit Inkrafttreten des B 10.2 „Versorgung Fischerkaten“ als Ausführender zum Ausgleich der Eingriffe innerhalb des Plangebietes erklärt.

Insgesamt hat sich nach Ermittlung des Kompensationsbedarfs ein Wertdefizit im Plan von 8.459,25 m² Kompensationsflächenäqivalenten (KFÄ) ergeben.

Innerhalb des Plangebiets sind insgesamt 21 heimische standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 16-18 cm auf den festgesetzten Standorten zu pflanzen.

Folgende Bäume sind wahlweise zu verwenden: Stiel-Eiche (Quercus robur), Hain-Buche (Carpinus betulus).

 

Nach Abzug des Wertes der o.g. Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (1.650 m² KFÄ) verbleibt ein Wertdefizit von 6.809,25 m² KFÄ.

Nach Anrechnung des Wertüberschusses (623 m² KFÄ) aus dem B10.1 verbleibt ein Wertdefizit von 6186,25 m² KFÄ.

 

Das Wertdefizit soll durch die Anpflanzung von Einzelbäumen (heimische standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm) außerhalb des Plangebietes beseitigt werden.

 

Für Baumpflanzungen außerhalb der geschlossenen Ortslage ergibt sich ein Pflanzumfang von 82 Einzelbäumen (82 x 25 x 3 x 1 = 6.150 m² KFÄ). Für Baumpflanzungen innerhalb geschlossener Ortslagen würde sich alternativ ein Pflanzumfang von 124 Einzelbäumen ergeben (124 x 25 x 2,5 x 0,8 = 6.200 m²).

 

Das Defizit wird durch Anpflanzung von 82 Einzelbäumen an geeigneten Standorten im Gemeindegebiet ausgeglichen. Die Gemeinde hat dies als ausführender ausdrücklich erklärt und wird den Nachweis gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde erbringen.

Die Ersatzpflanzungen außerhalb des Plangebietes sind spätestens ein Jahr nach Realisierung der Baumaßnahmen abzuschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst legt folgende Standorte für die geforderten Baumpflanzungen im Gemeindegebiet fest: …

 

Oder

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst legt fest einen Antrag auf Änderung der Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu stellen, der folgende Maßnahmen umfassen soll: …

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Bei einem geschätzten Bruttopreis von 440 € pro Stück, ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 45500 €

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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