Beschlussvorlage - V Bolte/17/11925-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat eine Veränderung des Verkehrsflusses für die Zu- und Abfahrt zum Parkplatz am Weidenstieg untersuchen lassen. Im Rahmen der Untersuchung wurden 3 Varianten beurteilt. Der Gutachter kommt zu einer Empfehlung, dass die Variante 3 die Vorzugsvariante ist.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt sich mit diesen Varianten und legt die aus ihrer Sicht gewünschte Variante für die weitere Vorgehensweise fest.

 

Für die Umsetzung wird folgendes empfohlen:

 

  1. Ein Modellversuch soll zeigen, inwiefern die Variante 3 oder die von der Gemeinde favorisierte Variante zu einer Entlastung und Verbesserung der Verkehrssituation führt.

 

  1. Dem Modellversuch wird unter Berücksichtigung der neuen Verkehrsverhältnisse, die durch den Bebauungsplan Nr. 38 und den Bebauungsplan Nr. 36 zu berücksichtigen sind, eine Schallimmissionsprognose für die veränderten Auswirkungen in der Rudolf-Breitscheid-Straße vorangestellt. In Abhängigkeit von den Auswirkungen des Lärms auf der Rudolf-Breitscheid-Straße auf die nahe gelegene Wohnbebauung wird dann die Entscheidung für die Durchführung des Modellversuches abgeleitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt Variante 3 für die Umsetzung des Verkehrskonzeptes für den Verkehrsfluss in Richtung Parkplatz Weidenstieg.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt nach Berechnung und Schallimmissionsprognose mit Beurteilung der Auswirkungen auf die Rudolf-Breitscheid-Straße ein Modellversuch durchzuführen und macht davon die weitere Entscheidung über die Veränderung des Verkehrssystems abhängig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

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Anlagen

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