Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge des Breitbandausbaus plant die WEMACOM Breitband GmbH die Errichtung eines Technikstandortes.

Der Technikstandort „Technikshelter“ dient als Knotenpunkt für das Glasfasernetz. Diese Technikgebäude können in einem Umkreis von knapp 10km alle Häuser mit Breitband erschließen bzw. versorgen.

In dem Technikgebäude werden alle Kabel- und Rohrverbindungen, aus dem 10km Radius, zusammenlaufen. Dort wird auch das Signal aufbereitet und für den Endkunden zur Verfügung gestellt.

Das Gebäude hat die Abmaße: 2550mm x 5350mm    Höhe: 2400mm (ca. 15 m²).

Die Außengestaltung (z.B.Farbe) kann durch die Gemeinde individuell festgelegt werden.

Für die Errichtung des „Technikshelters“ ist das Grundstück Gemarkung Boltenhagen, Flur 1, Flurstück 158/5, Großparkplatz Weidenstieg vorgesehen. Seitens der Kurverwaltung wird dem Vorhaben zugestimmt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 22.01.2018 wurde dem Standort des Technikgebäudes auf dem P-Platz Weidenstieg nicht zugestimmt. Alternativ wurde durch die Ausschussmitglieder der öffentliche Bereich am Parkplatz Gartenanlage am Weidensteig vorgeschlagen.

Durch das durch die WEMACOM beauftragte Planungsbüro  wurde mitgeteilt, dass der Alternativstandort aus baulicher Sicht ungünstig ist (s. Anlage Email vom 25.01.2019).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Gestattung für die WEMACOM Breitband GmbH zur Errichtung eines Technikstandortes “Technikshelter“ auf dem Grundstück Gemarkung Boltenhagen, Flur 2, Flurstück 158/5 zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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