Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9934-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.12.2018 wird erneut der Antrag gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Tarnewitz Dorf auf Kosten des Antragstellers zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist die Eintragung eines Baufensters zur Errichtung einer Garage mit Büro (ohne Kundenverkehr und Lagerplatz) für das bestehende Gewerbe (DER Dachdecker & Spengler) auf dem Flurstück 16/30 an der Dorfstraße in Tarnewitz.

Die Begründung des Antragstellers ist dem Antrag in der Anlage zu entnehmen.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

 

Auszug B-Plan Nr. 17 Teil Tarnewitz Dorf

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Tarnewitz Dorf gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

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Anlagen

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