Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12982

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz reinigt seit 1. Juli 2018 weitere Straßenzüge sowie Ortsteile nach der novellierten Straßenreinigungssatzung vom 25. April 2018. Im Nachgang ist nunmehr aufgefallen, dass die Straßenreinigung im Ortsteil Goldbeck nicht durchgeführt wird, da eine entsprechende Regelung fehlt. Zudem ist die Satzung durch ein Rechtsanwaltsbüro überprüft worden, da neue Rechtsprechungen zwingende Anpassungen erforderten.

 

Diese rechtlichen Anpassungen sind nebst der Reinigung im Ortsteil Goldbeck eingearbeitet worden. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz rückwirkend zum 1. Januar 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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