Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Parkgelände des MINIMARE Kalkhorst wird voraussichtlich zum 30.06.2019 fertiggestellt und soll in der Zeit vom 01.07.2019-31.10.2019 (angepasst an die Saison) für Besucher geöffnet werden. Im Winter wird das Parkgelände geschlossen, da erfahrungsgemäß wenig Besucher zu erwarten sind. In dieser Zeit können Wartungsarbeiten an den Miniaturmodellen durchgeführt werden.
Aufgrund der verkürzten Saison in 2019, sollte im ersten Jahr auf einen Ruhetag verzichtet werden. Die tägliche Öffnungszeit erfolgt von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, da zu dieser Zeit die meisten Besucher zu erwarten sind. Für das erste Jahr des Betriebs kann nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden, daher werden die Öffnungszeiten nach der ersten Saison ggf. angepasst.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für das Jahr 2019  das Parkgelände des MINIMARE ab  01.07.2019 bis 31.10.2019 täglich in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Eintrittsgelder, Höhe zur Zeit nicht definierbar.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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