Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12916

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung zum Erlass einer Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) am 23.03.2016 und dem Inkrafttreten der Satzung am 01. Januar 2017 wurde die Kurabgabe im Gebiet der Gemeinde Zierow eingeführt.

Aus der laufenden Rechtsprechung ergibt sich die Notwendigkeit, die Kalkulation nicht nur jährlich vorzunehmen, sondern zusätzlich beschließen zu lassen und die Abgabensätze ggf. zu korrigieren. Kalkulationszeitraum ist das einzelne Erhebungsjahr. Die Kalkulation für das Jahr 2019 wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis: Die Vorlage wurde mit Stand 17.12.2018 aufgestellt. (Feiertage und Ladungsfrist). Sofern sich bis zur Sitzung Änderungen ergeben, können diese in der FA Sitzung besprochen werden. Eine Beschlussfassung mit Änderungen ist möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für das Erhebungsjahr 2019. Die Kurabgabe wird auf 1 EUR brutto festgelegt. Die §§ 6 und 7 der Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben bleiben demnach unverändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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