Mitteilungsvorlage - GV Ziero/18/13009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der zum Erhalt festzulegenden Maßnahmen für die Lindenallee in Zierow/ Lindenstraße wurde im November 2016 ein Baumgutachten erstellt.  Das Gutachten hat ergeben, dass auf Grund von Brandkrustenpilz und größeren Verletzungen mit tiefer Fäule, die Vitalität an 32 Bäumen nicht gegeben ist.

Damit der Charakter der Allee erhalten bleibt hat die Verwaltung für die Neupflanzung von Linden finanzielle Mittel aus dem Alleenfonds für die Pflanzung von 50 Linden/ Kopflinden im Februar 2017 beim Ministerium Landwirtschaft und Umwelt M-V, obere Naturschutzbehörde beantragt. Mit Schreiben vom 24.10.2018 hat die Gemeinde Zierow eine Bewilligung von  insgesamt 27.087,97 Euro erhalten. Durch die Gemeinde ist zusätzlich ein Eigenanteil von 4.780,23 Euro zu erbringen. Die Maßnahme ist bis zum  31.05.2019 umzusetzen. Die Mittel des Alleenfonds stehen bis zum 30.06.2019 zur Verfügung.    

Die Neupflanzung soll an zur Fällung vorgesehenen Standorten bzw. für bereits in den letzten Jahren abgängige Linden erfolgen.

Am 13.12.2018 hat mit dem Bürgermeister und Vertretern der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg (Naturschutz/ Naturdenkmalbehörde) ein Abstimmungstermin Vorort stattgefunden.

Für die zur Fällung vorgesehenen Bäume wurde bei der uNB des Landkreises NWM als zuständige Behörde ein Antrag gestellt. Die Untere Naturschutzbehörde fordert einen artenschutzrechtliches Gutachten vorzulegen. Solange ein artenschutzrechtliches Gutachten nicht vorliegt, wird der Baumfällung seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht zugestimmt.  Die Baumfällung sollte auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum 28.02.2019 erfolgen. Da der Zeitraum zur Erstellung des artenschutzrechtlichen Gutachtens eng bemessen ist wurde der Gutachter Steffen Behl aus Arpshagen beauftragt. Ein Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Begutachtung sollte bis zum 15.01.2019 vorliegen.

Die Ausschreibungsfrist für die Baumfällung/ Stubben fräsen erfolgt bis zum 7.01.2019.

Die Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltes 2019.

Derzeitig erfolgt die Ausschreibung der Baumpflege für die zu erhaltenden Kopfbäume im Jahr 2019. Für die Baumpflege werden ebenfalls finanzielle Mittel aus dem Alleenfonds beantragt.

Sachstand vom 15.01.2019

Das Artenschutzrechtliche Gutachten liegt mit Eingang vom 15.01.2019 vor. Die Bewertung und Prognose zum Vorhaben hat ergeben, dass keine Gründe für die Ausnahme nach § 45 Abs.7 BNatschG (Fällung der Linden) vorliegen. Das Gutachten wurde zum Fällantrag an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises wie gefordert, nachgereicht. Eine Fällgenehmigung liegt noch nicht vor.

Angebote für die Fällung der Bäume und die Stubbenfräsung sind eingegangen.

 

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Anlagen

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