Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12882

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 16. November 2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Bereich des Hotels "Tarnewitzer Hof" gefasst.

 

Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Vergrößerung des Eingangsbereiches des Hotels,

-          Anordnung einer Dreiseithof-Stellung mit Vergrößerung der Rezeption und Anordnung eines Wellnessbereiches auf der Erdgeschossebene,

-          Unterbringung von Beherbergungskapazität im Dachgeschoss.

 

Es ist das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungseinrichtung durch Verbesserung der Infrastruktur zu erhöhen. Mit der Vergrößerung der Baufläche wird die Anpassung der GRZ überprüft. Zunächst wird von einer Vereinbarkeit der überbaubaren Fläche mit der Grundflächenzahl ausgegangen. Die Überprüfung wird im laufenden Verfahren ergänzt.

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgt gemäß § 13 im vereinfachten Verfahren. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 im vereinfachten Verfahren abgesehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich in Tarnewitz nördlich der Tarnewitzer Straße und umfasst Flächen des Grundstücks Tarnewitzer Straße 15 (Flurstücke 8/2, 8/6 teilw. und 8/5 teilw. der Gemarkung Tarnewitz). Der Geltungsbereich wird im Osten, Westen und Norden durch vorhandene Bebauung begrenzt. Die Plangeltungsbereichsgrenzen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind nicht am Planverfahren zu beteiligen.
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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