Beschlussvorlage - GV Damsh/18/12821

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Damshagen plant die konsequente energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen. Es sollen 280 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden. Daneben soll teilweise auch das Leitungsnetz erneuert werden, sowie zusätzlich notwendige Zähler- und Verteilerschränke gesetzt werden.

Durch die Umrüstung auf LED-Technik ergibt sich eine jährliche CO2-Einsparung von 27.001 kg pro Jahr. Gerechnet auf die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren ergibt dieses eine CO2- Einsparung von über 540 Tonnen.

Pro Jahr vermindert sich der Energieverbrauch um 87.193,90 kWh, was auch zu einer       Verminderung der Bewirtschaftungskosten und somit zur Entlastung des kommunalen       Haushaltes führt (20.054 EUR/Jahr Energiekostenersparnis).

 

Die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 737.186 EUR.

 

Zur Finanzierung ist eine Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen beantrag. Die Förderquote beträgt 50 %, mithin eine Fördersumme von 368.593 EUR.

 

Teile des Vorhabens sind umlagepflichtig gem. der Straßenbaubeitragssatzung, so dass zur weiteren Finanzierung mit Einnahmen aus Beiträgen in Höhe von 117.000 EUR kalkuliert werden muss.

 

Auf den nach Abzug dieser Einnahmen (Förderung und Beiträge) verbleibenden restlichen Kosten hat die Gemeinde einen Antrag auf Bewilligung einer Kofinanzierungshilfe gestellt.

 

Zusammengefasst würde sich die Finanzierung wie folgt darstellen:

Gesamtausgaben                                                              737.186,00 EUR

./. Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie

 Kommunen(Hauptförderung)368.593,00 EUR (50%)

./. Einzahlungen aus Beiträgen                    117.000,00 EUR

                              Zwischenergebnis Restkosten251.593,00 EUR

./. Kofinanzierungshilfe 188.694,00 EUR (75% der Rest-
                                                       kosten)

 

                             verbleibende Kosten für Damshagen      62.899,00 EUR

 

 

 

N E U

 

Der Antrag auf eine Kofinanzierungshilfe ist auf der Vergaberatssitzung am 23.10.2018 abgelehnt worden.

Somit würden Kosten bei der Gemeinde in Höhe von 251.593 EUR verbleiben.

 

Im Frühjahr 2019 findet die nächste Kofihilfe-Vergaberatssitzung statt.

Der Gemeinde steht es frei, erneut einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe zu stellen.

 

Lt. tel. Aussage des LFI am 06.11.2018 wird die Bescheidung des Klimaschutz-Antrages Damshagen bis nach der nächsten Sitzung des Kofihilfe-Vergaberates (Frühjahr 2019) zurückgestellt.

 

Das LFI weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Fördermittel Klimaschutz gibt, d.h. es gibt keine Garantie, dass im Frühjahr 2019 noch Fördermittel Klimaschutz zur Verfügung stehen.

 

Folgende zur Entscheidung relevante Unterlagen sind beigefügt:

      Kreditübersicht HH-Plan 2019

      Übersicht „Planung und Aufträge Investitionen“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt wie folgt:

1)      Das Vorhaben „Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 23948 Damshagen“ wird bei Bewilligung der Hauptförderung (Förderung gem. der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen) durchgeführt.

2)      Den nicht durch Förderung und Einzahlungen aus Beiträgen gedeckten Teil der Ko-
sten des Vorhabens trägt die Gemeinde Damshagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 03.54103.09600000.023

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen.

 

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